Kostenerstattungsverfahren (wird von mir derzeit nur für meine ehemaligen Patienten und Bestandspatienten angeboten)
Da jede gesetzliche Krankenkasse für das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V unterschiedliche Voraussetzungen hat, informieren Sie sich bitte vor einem Erstgespräch bei mir über diese Voraussetzungen und fragen bei Ihrer Krankenkasse nach den geforderten Nachweisen für die Kostenerstattung. Gerne können Sie ein Erstgespräch (25 Min. / 65,57 €) zum Kennenlernen vor der Bestätigung einer Übernahme der Kosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse wahrnehmen – für die Zahlung des Honorars sind in diesem Fall Sie selbst verantwortlich.
Untenstehend finden Sie Informationen und Formulare zum Kostenerstattungsverfahren zum Download: